Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Kath. Kindertageseinrichtung St.Bernhard Niederense
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Versicherungen

Ihr Kind ist auf dem Weg in die Einrichtung und zurück, sowie während des Aufenthaltes im Kindergarten durch das Gesetz der Unfallversicherung abgesichert. Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern für die Aufsicht des Kindes verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen beginnt, wenn das Kind innerhalb der Öffnungszeiten von einer Mitarbeiterin in Empfang genommen wird und endet, wenn das Kind beim Verlassen des Kindergartens von einer Mitarbeiterin verabschiedet wird. Für den Zeitraum, bevor das Kind in den Aufsichtsbereich der Erzieherinnen gelangt, und nach der Verabschiedung tragen die Eltern die alleinige Verantwortung. Jugendliche ab 14 Jahren sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern abholberechtigt. Bei Aktivitäten mit Eltern obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.