Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Kath. Kindertageseinrichtung St.Bernhard Niederense
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Schreiben vom Ministerium

Informationen für Eltern
deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
 
Informationen für Träger, Leitungen, Personal
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 

 
Aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens und Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung
 
Im Monat November werden ein weiteres Mal große Teile des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zeitlich begrenzt heruntergefahren. Die Angebote der Kindertagesbetreuung sind davon nicht betroffen. In der Fläche bleibt die Kindertagesbetreuung im rechtlichen Sinne im Regelbetrieb und somit für alle Kinder offen. Es ist ein Regelbetrieb in einer Pandemie und somit unter einzigartigen Bedingungen. Seitens der Träger sind wir gebeten worden, die Empfehlungen zur Kindertagesbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie vom 17. August 2020 noch einmal an wichtigen Stellen in Erinnerung zu rufen und auch auf aktuelle Ausprägungen hinzuweisen. Im Folgenden erhalten Sie daher heute ergänzend zu den Empfehlungen eine Darstellung zu den Themen: 

 
Umgang mit Krankheitssymptomen  Lüften und Lufthygieneanlagen  Masken

 
Zum Umgang mit Krankheitssymptomen und zum effizienten Lüften sind ein Fließschema und ein Infoblatt beigefügt, die hoffentlich in der praktischen Arbeit und der Zusammenarbeit von Eltern mit der Kindertagesbetreuung unterstützt. 
 
Umgang mit Krankheitssymptomen

Insgesamt haben wir positive Rückmeldungen zu unseren Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen erhalten, die wir in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich und den nordrhein-westfälischen Landesverbänden des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte erstellt haben. Mit den aktuellen Entwicklungen möchten wir dennoch deutlich auf den an erster Stelle stehenden Grundsatz verweisen: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle. In den Empfehlungen ist dies wie folgt definiert: Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich an die Eltern appelliert, ihre Kinder zum Schutz der Beschäftigten und der anderen Kinder in diesem Fall nicht in die Betreuung zu bringen. Die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen ist durch die Pandemielage (dauerhafter Ausfall von Personen mit erhöhtem Risiko, Quarantänen, Wartezeit nach Testungen, Infektionsfälle) teilweise angespannt. Jede Ansteckung untereinander mit Grippe- oder Erkältungsviren oder anderen ansteckenden Krankheiten kann vor Ort zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes bis zur Schließung einer Einrichtung führen. Vor diesem Hintergrund gilt weiterhin, dass die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson die Betreuung ablehnen kann, solange ein Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen haben hier weiter die volle Rückendeckung des Kinder- und Jugendministeriums. 
 
 
 
Lüften und Lufthygieneanlagen

Das Lüften von Innenräumen ist und bleibt eine ganz wesentliche Maßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole. Wir haben das mehrfache, tägliche Lüften seit Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes immer wieder empfohlen und diese Empfehlung bleibt auch bei den nun niedrigeren Temperaturen bestehen. Wichtig für die kältere Jahreszeit ist hier das richtige Lüften. Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Empfehlung zum Luftaustausch und effizientem Lüften in Schulen erarbeitet, die in ihren Empfehlungen an vielen Stellen auf die Kindertagesbetreuung übertragbar ist. www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen  
 
Das UBA empfiehlt, pro Stunde dreimal die Raumluft gegen Frischluft auszutauschen, d.h.:  Alle 20 Minuten mit weitgeöffneten Fenstern lüften (Stoßlüften)  Je größer die Temperaturdifferenz zwischen drinnen und draußen, desto effektiver und schneller geht das Lüften. Bei niedrigen Außentemperaturen ist ein Lüften von 3-5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden.   Noch effektiver ist Querlüften, also das Öffnen durch gegenüberliegende Fenster.  Eine Kipplüftung wird nicht empfohlen, weil dadurch kein ausreichender Luftaustausch stattfindet.
 
Im Hinblick auf die Herbst- und Wintermonate möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass bei richtigem, d.h. kurzem Stoß- und Querlüften der Räume, die Temperatur im Raum nur wenig absinkt und nach dem Schließen der Fenster rasch wieder ansteigt. Trotzdem bleibt das Lüften in der kälteren Jahreszeit selbstverständlich, und gerade in der Kindertagesbetreuung, mit einem erhöhten zusätzlichen Aufwand verbunden (Aufsicht bei geöffneten Fenstern, Timing des Lüftens, ausreichende Bekleidung der Kinder, ggf. Umkleidesituation etc.). 
 
Viel diskutiert in den vergangenen Wochen ist der Einsatz von Lufthygieneanlagen – von der Luftfilteranlage bis zu mobilen Raumluftfiltern. Vielfach wurde auch gefordert, mit Luftfilteranlagen die Probleme der Corona-Pandemie zu lösen. Zu den mobilen Raumluftfiltern empfiehlt hier das UBA allerdings weiterhin ein regelmäßiges Lüften. Mobile Luftreinigungsgeräte könnten das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzend eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir nach bisherigen Erkenntnissen den Einsatz entsprechender Anlagen nicht als flächendeckenden Lösungsansatz in der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen des Kita-Helfer-Programmes war und ist aber eine Anschaffung von Lufthygieneanlagen im Rahmen der bestehenden Fördervoraussetzungen möglich, wenn der Träger dies entsprechend beantragt.
 
Masken

In Bezug auf das Tragen von Masken ist gegenwärtig geregelt, dass alle Erwachsenen im Umgang miteinander eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Das gilt für die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen (z.B. Lieferanten, Handwerkerinnen). Beschäftigte in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegepersonen, die sich in der Betreuungssituation mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sicherer fühlen, sollten jederzeit davon Gebrauch machen können. Eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in der Betreuungssituation kann auch trägerseitig als Arbeitsschutzmaßnahme oder auch als Maßnahme des örtlichen Infektionsschutzes durch die örtliche zuständige Behörde angeordnet werden. Der Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckung oder weitergehender Schutzmasken für Kinder wird unter Hinweis auf Gefahren durch unsachgemäßen Gebrauch (Kinder tauschen Mund-Nasen-Bedeckung etc.) und der damit eher einhergehenden Risikoerhöhung weiterhin ausdrücklich abgelehnt.
 
Das Land wird für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen 2 Mio. FFP2-Masken zur Verfügung stellen.
 
 
 
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen