Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Kath. Kindertageseinrichtung St.Bernhard Niederense
Headerimage Hellweg
Header Image

Corona Virus: Neuregelung zur Betreuung ab 23.03.2020

Informationen für Eltern deren Kinder in u. g. Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
 
Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
NEUREGELUNG zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen) 

 
und
 
Betreuung am Wochenende
 
 
Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

 
Ab Montag, dem 23.03.2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer
2
 
Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
 
Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.
 
Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben! Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt.
 
Wenn das Kinderbetreuungsangebot, mit dem Eltern einen Betreuungsvertrag haben, eine Betreuung verweigert, bzw. ablehnt, wenden sich Eltern auch an das Jugendamt.
 
Betreuung am Wochenende
 
Eine Wochenendbetreuung wird ab dem 23.03.2020 sichergestellt. Am Wochenende 21.03./22.03. wird eine Wochenendbetreuung dort angeboten, wo die Jugendämter und Träger hierfür bereits Vorsorge getroffen haben.
 
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen